Ein Missverständnis? Wenn Privatwirtschaft auf kommunales Rechnungswesen trifft

Kürzlich war ich in einer Kommune. Dort wird zurzeit die Rechnungswesen-Software umgestellt. Keine große Sache - vermeintlich…

 

Was in diesem Zusammenhang deutlich wurde, ist die unterschiedliche Ausgestaltung und Nutzung zwischen Privatwirtschaft und Kommune.

 

Ein kleines, nicht allzu wissenschaftliches, Roadmovie durch die bewegte Zeit des Paradigmenwechsels zu den Herkünften, Zielen und damit Unterschieden zwischen den Rechnungswesensystemen.

Während in der Privatwirtschaft die Zielsetzung „Gewinnmaximierung“  an oberster Stelle steht, ist die öffentliche Hand der „Gemeinwohlorientierung“ verschrieben. Das impliziert für die öffentliche Hand eine schwarze Null, während in der Privatwirtschaft das Plus steht.

 

Schon allein an den Vorzeichen in den Rechnungswesen-Systemen wird der Unterschied deutlich:

  • Privatwirtschaft: Erträge haben das Vorzeichen „+“
  • Kommunale Welt: Erträge haben das Vorzeichen „-“.

 

Während in der Privatwirtschaft externes und internes Rechnungswesen schon aufgrund der handelsgesetzlichen und steuerrechtlichen Vorschriften strikt voneinander getrennt sind, sind die Grenzen in der kommunalen Welt fließend: Da wird in der Finanzbuchhaltung im externen Rechnungswesen eine Kostenstelle und/oder ein Produkt bebucht, die Kosten und Erlöse aus interner Leistungsverrechnung fließen neben den Aufwendungen und Erträgen gleichberechtigt in die offiziellen Teilergebnisrechnungen.

 

Warum ist das so?

 

Der Grund liegt in der generellen Ausgestaltung des öffentlichen Rechnungswesens mit einer Überfrachtung an Anforderungen an ein gültiges System.

Das Rechnungswesen erfüllt einerseits das gesetzliche Erfordernis der Rechnungslegung und damit der Jahresabschlusserstellung – noch der Teil des Rechnungswesens, der am ehesten dem privatwirtschaftlichen Rechnungswesen ähnelt.

 

Für die Haushaltsplanung und –bewirtschaftung sind die gesetzlichen Erfordernisse nach GemHVO und HGO zu erfüllen. Da den (hessischen) Kommunen ein Optionsrecht „organisationsorientierter Haushalt" oder „produktorientierter Haushalt“ eingeräumt wird, müssen die Software-Verfahren beide Modelle abbilden – was in der Konsequenz zu einer gleichzeitigen in die Fibu integrierten Vollkostenrechnung sowohl auf Kostenstellen- als auch auf Produktebene führt. Das in der Privatwirtschaft im internen Rechnungswesen übliche Verfahren der Buchung der Kostenträgereinzelkosten direkt auf den Kostenträger und die Verteilung der Gemeinkosten über die Kostenstelle ist so im kommunalen System aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen nicht umsetzbar und wird für die gebührenrechnenden Einrichtungen mit Hilfe eines (zusätzlichen) BAB-Verfahrens angehangen.

 

Hinzu kommt last but not least die in den Gemeindehaushaltsverordnungen verbindlich hinterlegte Strukturierung nach Produktbereichen und Produktgruppen – die einerseits mit Kostenträgern zunächst nichts zu tun haben und andererseits für statistische Zwecke unabdingbar benötigt werden und ein Relikt aus kameraler Welt darstellen – weil noch ein nicht unerheblicher Teil deutscher Kommunen und Länder kameral bucht und Rechnung legt.

Alles zusammen führt zu einem bunten Strauß an Rechnungswesen-Besonderheiten im kommunalen Sektor. Diese tun zunächst nicht weh. Man sollte nur um sie wissen, wenn es um die haushaltswirtschaftliche und insbesondere die rechnungswesenorientierte Steuerung der Gemeinden geht (z.B. auch bei Ausschreibung von Stellen in besagten Bereichen).

 

Frei nach dem Ursache-/Wirkungs-Prinzip lässt sich also feststellen, dass „die Sonne auch aufgeht, wenn der Hahn eingesperrt wird.“ Will sagen, dass man die grundsätzlichen Regelungen einhalten kann und trotzdem im (überfrachteten) System sinnvolle Strukturen schaffen kann.

 

Ich freue mich auf eine rege Fachdiskussion!